Am 8. September 2025 findet die GZO-Gläubigerversammlung statt. An dieser wird der Antrag von Clearway Capital, der Vertretung von verschiedenen Anleihegläubigern, behandelt, die aktuellen Sachwalter abzusetzen und durch einen neuen zu ersetzen (wir berichteten mehrfach).
Am 26. August 2025 vermeldete die GZO AG überraschend, dass sie statt der Absetzung der Sachwalter einen Gläubigerausschuss vorschlägt. Dies soll an der Gläubigerversammlung vom 8. September behandelt werden.
Vorgehen wirft Fragen auf
Clearway Capital schreibt in ihrer heutigen Medienmitteilung: «Clearway Capital fordert von der GZO AG und den amtierenden Sachwaltern klare und transparente Verfahren im Vorfeld der Gläubigerversammlung vom 8. September.» Nachdem die GZO AG die Bildung eines Gläubigerausschusses zur Aufsicht über die Arbeiten der amtierenden Sachwalter vorgeschlagen habe, seien für Clearway klar definierte Regeln unerlässlich, um ein verlässliches Verfahren und das Vertrauen aller Gläubigergruppen zu gewährleisten.
«Ein Ausschuss, der die gesamte Bandbreite der Gläubigerinteressen nicht ausreichend widerspiegelt, würde seine Glaubwürdigkeit verlieren und die Wirksamkeit des Aufsichtsgremiums einschränken», schreibt Clearway weiter. «Sollte die Gläubigervertretung vor allem auf gleichgesinnte Interessen ausgerichtet werden, dann besteht die Gefahr, dass die Aufsicht über die Arbeiten der Sachwalter und die Genehmigung einzelner Transaktionen nicht dem wirtschaftlichen Risiko aller beteiligten Gläubigergruppen entspricht.»
Dies könne zu Nachteilen für die Gläubiger führen, wie etwa der Genehmigung von Veräusserungen von Vermögenswerten unter einem fairen Marktwert. Besonders relevant sei dies vor dem Hintergrund der früheren Abschreibungen von Vermögenswerten durch die GZO AG und der Zu-Null-Bewertung des operativen Geschäfts im Rahmen des aktuellen Restrukturierungsplans. «Die Grundlage für die Bewertung künftiger Transaktionen könnte dadurch verzerrt werden», befürchtet Clearway.