Dabei geht es vor allem um illegale Bauten und Anlagen. Wenn ein Gebäude ohne Baubewilligung gebaut oder umgebaut wird, entsteht ein rechtswidriger Zustand. Solche rechtswidrigen Zustände können nicht in allen Fällen durch eine nachträgliche Baubewilligung geheilt werden. Das führt dazu, dass der rechtmässige Zustand wiederhergestellt werden muss.
Mehr Überwachung von Wiederherstellungen
Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes durch die Gemeinden wird bemängelt. Deshalb gelangte das Baudepartement anfangs Februar 2021 an die St. Galler Gemeinden und informiert, dass sich das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation verstärkt der Überwachung von Wiederherstellungen des rechtmässigen Zustandes annehmen wird.